Pflege

Pflege

  • Fachliche Beratung und Anleitung unserer Klientinnen und Klienten und deren Angehörige
  • Unterstützung bei der Körperpflege und Mobilisation
  • Behandlungen nach ärzlicher Verordnung (z.B. Blutdruckmessen, Injektionen, Wundbehandlungen)
  • Pflege und Betreuung von Schwerkranken und Sterbenden
  • Betreuung von Personen mit chronischen Erkrankungen

Voraussetzungen:

  • Pflegeeinsätze müssen immer ärztlich verordnet sein.
  • Eine ganzheitliche und professionelle Bedarfsabklärung durch eine dipl. Pflegefachperson der Spitex (Krankenversicherungsgesetz)
  •  Eine unterzeichnete Rahmenvereinbarung zwischen der Spitex und der Klientin bzw. dem Klienten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung.