Pflege
Pflege
- Fachliche Beratung und Anleitung unserer Klientinnen und Klienten und deren Angehörige
- Unterstützung bei der Körperpflege und Mobilisation
- Behandlungen nach ärzlicher Verordnung (z.B. Blutdruckmessen, Injektionen, Wundbehandlungen)
- Pflege und Betreuung von Schwerkranken und Sterbenden
- Betreuung von Personen mit chronischen Erkrankungen
Voraussetzungen:
- Pflegeeinsätze müssen immer ärztlich verordnet sein.
- Eine ganzheitliche und professionelle Bedarfsabklärung durch eine dipl. Pflegefachperson der Spitex (Krankenversicherungsgesetz)
- Eine unterzeichnete Rahmenvereinbarung zwischen der Spitex und der Klientin bzw. dem Klienten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung.